Prävention sexualisierter Gewalt in der Jiu-Jitsu Union NW e.V.(JJU NW e.V.)

 

 

 

Das Thema sexualisierte Gewalt ist auch im Sport ein wichtiges Querschnittsthema. Die JJU NW e.V. hat sich mit dem Thema befasst und hierzu Konzepte und Strukturen geschaffen.

 

Jiu-Jitsu zählt für viele Kinder und Jugendliche zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung. Sie sind in unseren Vereinen sehr aktiv und werden von engagierten Trainern und Übungsleitern betreut. Grenzüberschreitungen und Missbrauch sind durch potentielle Täter daher nicht auszuschließen.

 

Jeder Verein, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt, macht einen großen Schritt für die Sicherheit seiner Kinder und Jugendlichen. Das Thema "sexualisierte Gewalt im Sport" sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Ein sicherer, transparenter Umgang mit dem Thema gibt dem Verein Stärke und Struktur, wenn es in diesem zu Übergriffen kommen sollte.

 

 

Ansätze der JJU NW e.V.

 

 

Handlungsansätze zum Umgang der JJU NW e.V. und seiner Sportjugend mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“. Die JJU NW e.V. und seine Sportjugend sprechen sich entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus.

 

Das „Kindeswohl im Jiu-Jitsu“ ist in der Arbeit der JJU NW e.V. verankert und das Schutzkonzept wurde vom Vorstand am 03.11.2024 verabschiedet und offiziell beschlossen.

 

Die JJU NW e.V. verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Schritten:

 

 

Schritt 1 – Respekt und gewaltfreie Atmosphäre bei der JJU NW

 

Die eigene Handlungsweise wird in Bezug auf Leben einer gewaltfreien Atmosphäre, sowie der Umsetzung eines respektvollen Umganges und der regelmäßigen Thematisierung des Kinder- und Jugendschutzes, sowie unserer Jiu-Jitsu-Werte in den Ressorts, Gremien und in Arbeitskreisen, hinterfragt.

 

 

Schritt 2 – Information und Beratung

 

Als Verband der Jiu-Jitsu-Vereine sieht sich die JJU NW e.V. als Unterstützer und Informationsgeber zu Fragen der Prävention und Intervention und erklärt sich zur Weitergabe und Nutzung von Informationsmaterialien und Schulungsmodulen des LSB NRW bereit.

 

 

Schritt 3 – Kinder stärken

 

Kinder und Jugendliche werden durch Aufklärung und Beteiligung in ihren Kinder- und Persönlichkeitsrechten gestärkt und geschützt. Auf Freizeiten (bspw. Lehrgängen) und in weiteren Programmen für Kinder- und Jugendliche wird für Möglichkeiten der Mitbestimmung und für ein Beschwerdemanagement gesorgt.

 

 

Schritt 4 - Anforderungen und der Ehrenkodex für NWJV-Mitarbeiter/-innen

 

Der Ehrenkodex wird durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport (Ehrenamt, Honorarkräfte), die Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und junge Männer betreuen oder qualifizieren oder zukünftig betreuen oder qualifizieren wollen, unterzeichnet.

 

 

Schritt 5 – Vernetzung und Erstellung eines Handlungsleitfadens

 

Die JJU NW e.V. vernetzt sich mit Institutionen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor Ort (Kinderschutzbund NRW, Landessportbund NRW) und entwickelt Handlungsansätze zur Prävention.

 

 

Schritt 6 – Vorgehen im „Konflikt – und Verdachtsfall“

 

Die Honorarkräfte und alle ehrenamtlich Tätigen werden aufgerufen, einzugreifen, wenn im Umfeld des Jiu-Jitsu-Sports gegen den Ehrenkodex verstoßen wird. Im „Konflikt- und Verdachtsfall“ wird professionelle Unterstützung hinzugezogen und die Ansprechpartner auf Leitungsebene werden informiert. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

 

 

Schritt 7 - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII

 

Das erweiterte Führungszeugnis wird in regelmäßigen Abständen von ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten des Verbandes vorgelegt. Personen, die einschlägig vorbestraft nach §72a SGB VIII sind, werden unmittelbar von ihrer Tätigkeit ausgeschlossen.

 

 

Schritt 8 – Ansprechpartner in der JJU NW

 

Den Mitgliedern der JJU NW e.V. stehen Ansprechpartner im Verband zur Verfügung. Diese sind bei Fragen und Problemen zum Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt ansprechbar.

 

Die JJU NW e.V. stellt sich hinter das 10-Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW zur Prävention und Intervention und unterstützt die Hervorhebung besonders achtsamer Sportvereine.

 

 

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Verband

 

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Verbandes, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung. 

 

Die Notwendigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, ist abhängig von der Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen bei der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung und anderer vergleichbaren Kontakte. Folgende Personenkreise haben das erweiterte Führungszeugnis bei der JJU NW e.V. vorzulegen:

 

 

 

 

 

Bereich

Personen

Verantwortung

Strukturen

Alle Amtsinhaberinnen und –inhaber auf Verbandsebene

JJU NW e.V.

Lehrwesen

Referentinnen und Referenten bei Maßnahmen mit Teilnehmenden

unter 18 Jahren

JJU NW e.V.

Jugendarbeit

Betreuerinnen und Betreuer für Kinder und Jugendliche bei von der JJU NW e.V. ausgerichteten Veranstaltungen

JJU NW e.V.

Vereinssport

Jugendtrainerinnen und -trainer

Betreuerinnen und Betreuer von Kindern und Jugendlichen beim Vereinssport

und bei Vereinsveranstaltungen

die Verantwortung zur Überprüfung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt bei den Vereinen

 

 

 

 

 

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.

 

Achtung: Bei begründeten Zweifeln an der Straffreiheit einer Person, ist das erweiterte Führungszeugnis sofort erneut anzufordern, unabhängig vom Zeitraum.

 

 

 

Initiative "Schweigen schützt die Falschen" des Landessportbundes NRW

 

Der Landessportbund NRW gilt seit langem als führend bei der Entwicklung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport.

 

Im Rahmen seiner Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ gibt er Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um

 

·         das Thema zu enttabuisieren

 

·         präventiv tätig zu werden

 

·         und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und damit handlungsfähig zu sein

 

 

 

Anlaufstellen im Verdachtsfall

 

Im Verdachtsfall sollte niemals auf eigene Faust eine Intervention, oder Aufklärung der Umstände erfolgen. Holen Sie sich in jedem Fall professionelle Hilfe. Im Folgenden finden Sie einige Anlaufstellen:

 

Ansprechpartner bei der Jiu-Jitsu Union NW e.V. sind:

 

Marcel Bromm, E-Mail: 2.vorsitzender@jju-nw.de

 

Ewelina Jacko, E-Mail: schatzmeister@jju-nw.de

 

 

 

 

 

Landessportbund NRW:

 

Dorota Sahle, Tel. 0203 7381 -847, E-Mail: Dorota.Sahle@lsb.nrw

 

Deutscher Kinderschutzbund:

 

Kontaktdaten der Orts- und Kreisverbände unter www.kinderschutzbund-nrw.de

 

 

 

Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer e.V.):

 

Tel. 0800 1110550

 

 

 

Jugendschutzstelle für Jungen und Mädchen:

 

www.gewalt-gegen-kinder.de

 

www.jugend.bke-beratung.de (anonyme Internetberatung)

 

 

 

 Jugendamt der Stadt, sowie Gleichstellungsstelle der Stadt

 

 

 

 Bundesweites Hilfetelefon "sexueller Missbrauch":

 

Ein Angebot des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

 

Tel. 0800 22 55 530

 

 

Arbeitshilfen und Vorlagen

 

Handlungsleitfaden Safe Sport

 

Der Handlungsleitfaden Safe Sport richtet sich an Sportvereine und behandelt insbesondere die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er verfolgt den Anspruch, den Ansprechpersonen und Verantwortlichen im Sportverein mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.

 

www.ansprechstelle-safe-sport.de

 

 

 

Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis

 

Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern (dies können auch Sportvereine sein) Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen (erwFZ) treffen.

 

Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einer Person stellt einen wichtigen Baustein innerhalb eines Schutzkonzeptes eines Sportvereins dar. Es bietet für sich alleine gesehen allerdings keine allumfassende Garantie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.

 

Um Sportvereine dabei zu unterstützen, stellt die Deutsche Sportjugend gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen zur Verfügung. Darin sind alle notwendigen Hintergrundinformationen, sowie Umsetzungshinweise zur Beantragung und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses sowie Mustervorlagen enthalten.

 

 

 

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

 

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein sowie für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung der JJU NW e.V. muss dazu vorliegen:

 

Anlage: Bestätigung der Jiu-Jitsu Union NW e.V. zur Vorlage bei der Meldebehörde

 

 

 

Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten Führungszeugnisses

 

Das erweiterte Führungszeugnis wird von den Verantwortlichen der Jiu-Jitsu Union NW e.V. nur eingesehen, aber nicht abgeheftet. Die Einsicht wird dokumentiert und archiviert.